Mit der Satzungsänderung vom 21.04.2023 sind Voraussetzungen des § 60a Abs. 1 Abgabenordnung erfüllt. Die Gemeinnützigkeit wurde mit Bescheid des Finanzamtes Bietigheim-Bissingen vom 16.01.2024
ab 01.01.2024 festgestellt. Für Zuwendungen an den Verein können Zuwendungsbestätigungen/Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Die Spenden werden satzungsgemäß
verwendet.
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